Sachkunde

Sachkundenachweis für große Hunde gemäß § 11, Abs. 3 LHundG NRW (20/40er Hunde)

Nora Klaus ist anerkannte Sachverständige zur Abnahme der Sachkundeprüfungen und zur Erteilung der Sachkundebescheinigungen für Besitzer großer Hunde gemäß § 11 und Hunde bestimmter Rassen gemäß § 10 LHundG NRW.

Für große Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm und /oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, benötigt der Halter einen Sachkundenachweis. Dieser ist beim zuständigen Ordnungsamt vorzulegen.

Sie benötigen keine Sachkundeprüfung, wenn Sie nachweislich vor dem 01. Jan. 2003 bereits mindestens 3 Jahre 20/40er-Hunde gehalten haben, dann sind Sie sachkundig.

Folgende Kriterien müssen zusätzlich erfüllt sein:

  • Die Haltung musste beim Ordnungsamt gemeldet sein
  • Ebenfalls ist dort die Haftpflichtversicherung nachzuweisen

Link zu dem Fragebogen / Antworten

Sachkunde §11 Fragen

Sachkunde §11 Lösungen

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Sachkundenachweis für Hunde bestimmter Rassen gemäß § 10, Abs. 3, LHundG NRW

Für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen gilt es ebenfalls einen Sachkundenachweis beim Ordnungsamt vorzulegen.

Sachkunge §10 + Lösung

Hunde bestimmter Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasiliero, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander und/oder mit anderen Hunden.

Kosten für den Sachkundenachweis: EUR 30,00

Termine nach Vereinbarung

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